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Selbstprüfung · ohne Anmeldung

Was gilt für Ihre Maschinen?

Neun Fragen, fünf Minuten. Sie bekommen Ihre Termine und erfahren, ob Sie eine notifizierte Stelle brauchen.

Keine Mailadresse, keine Anmeldung. Wir speichern nichts.

Marktzugang

1. Bringen Sie Produkte in der Europäischen Union in Verkehr?

Auch über einen Händler oder Einführer. Der Sitz Ihres Unternehmens spielt keine Rolle.

Digitale Elemente

2. Enthalten Ihre Produkte Software oder digitale Elemente?

Steuerung, Firmware, App, Fernwartung. Eine rein mechanische Maschine nicht.

Maschinen

3. Bauen Sie Maschinen oder unvollständige Maschinen?

Eine Maschine hat ein Antriebssystem und bewegliche Teile, die zusammenwirken. Wer Bauteile zuliefert, etwa Ventile, Antriebe oder Sensoren, antwortet hier meist Nein. Die Cyberresilienzverordnung trifft ihn trotzdem.

Anhang III und IV

4. Stellen Sie eines dieser Produkte selbst her?

Massgeblich ist, was Sie in Verkehr bringen, nicht was Sie zukaufen. Ein zugekaufter Switch im Schaltschrank macht Ihre Maschine nicht zum Switch.

Anhang I der Maschinenverordnung

5. Bauen Sie eine dieser Maschinen?

Anhang I der Maschinenverordnung. Die letzten beiden sind neu gegenüber der alten Maschinenrichtlinie.

Normen

6. Bauen Sie nach harmonisierten Normen, die alle einschlägigen Anforderungen abdecken?

Entscheidet bei Anhang I Teil B darüber, ob Sie selbst bewerten dürfen. Eine teilweise angewandte Norm genügt nicht. Im Zweifel Nein.

Daten

7. Erheben Sie Daten aus der Maschine beim Kunden?

Fernwartung, Zustandsüberwachung, Flottendaten.

Unternehmensgrösse

8. Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Umsatz?

Entscheidet über die Ausnahme des Artikels 7 der Datenverordnung. Auf die Cyberresilienzverordnung wirkt sich die Grösse nicht aus.

Bestandsmaschinen

9. Stehen Maschinen aus früheren Jahren noch im Feld?

Der am häufigsten übersehene Punkt: Die Meldepflichten gelten auch für sie.